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   BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85   

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BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85 (https://dejure.org/1985,8738)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 4 C 38.85 (https://dejure.org/1985,8738)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 4 C 38.85 (https://dejure.org/1985,8738)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85
    Diese - gerade im Vergleich zum Strafprozeß - geringen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu in dem Beschluß des Senats vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 m.w.Nachw.; vgl. ferner den Beschluß des Senats vom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 -).
  • BVerwG, 04.05.1984 - 4 CB 23.84

    Genehmigung für einen Schlachtbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85
    Auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (so noch Beschlüsse vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 - und vom 8. August 1985 - BVerwG 4 CB 28.85 -).
  • BVerwG, 25.05.1976 - IV C 27.74

    Gebot der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung - Öffentlichkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85
    Diese - gerade im Vergleich zum Strafprozeß - geringen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu in dem Beschluß des Senats vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 m.w.Nachw.; vgl. ferner den Beschluß des Senats vom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 -).
  • BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85
    Auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (so noch Beschlüsse vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 - und vom 8. August 1985 - BVerwG 4 CB 28.85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1991 - 8 S 1943/91

    Sitzungsöffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung - kein nachbarlicher

    Diese -- gerade im Vergleich zum Strafprozeß -- geringeren Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu im Beschl. des BVerwG v. 3.1.1977 -- 4 CB 70.76 -- Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1 m.w.N.; vgl. ferner Beschl. des BVerwG v. 25.5.1976 -- 4 C 27.74 -- u. Beschl. v. 15.10.1985 -- 4 C 38.85 --).
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